Schulelternrat

Der Schulelternrat ( SER ) der Estetalschule Hollenstedt

Der Schulelternrat der Estetalschule setzt sich aus allen gewählten Klassenvertreter*innen und deren Stellvertreter*innen zusammen. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.

1. Vorsitzender: 

Andreas Weichler – amweichler@web.de

21255 Dohren – 04182-808128

Der SER wählt aus seinen Reihen den SER-Vorstand sowie Elternvertreter für die Gesamt-konferenz, die Fachkonferenzen, Delegierte für den Kreiselternrat  und die Elternvertreter für den Schulvorstand. Für die Gesamtkonferenz und dem Schulvorstand können alle Eltern der Schule kandidieren. Eine Wahlperiode für alle Ämter dauert zwei Jahre und endet, wenn keines der Kinder mehr die Schule besucht oder die Wahlperiode abgelaufen ist.

Der Schulelternrat ist der „Mittelpunkt“ der Elternarbeit an unserer Schule. Wir besprechen und diskutieren alle die Schule und Schülerinnen und Schüler betreffenden Fragen und vertreten die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulleitung, Schulträger und Schulbehörde. Wir unterstützen und informieren unsere Klassenelternschaften. Die Vertreter aus den Klassenelternschaften berichten aus ihren Klassen.

Elternarbeit an der Estetalschule in Hollenstedt bedeutet für uns:
– das Informationsbedürfnis der Eltern wahrzunehmen und zu unterstützen
– positiven und ungezwungenen Kontakt zwischen Lehrern und Eltern herzustellen und
– unsere Kinder beim innovativen und sinnvollen „Lernen“ zu begleiten.

Dabei ist es uns wichtig, aktiv das Schulleben unserer Kinder mit zu gestalten und an ihm teilzunehmen.

Klassen-Elternvertreter

Die erste Ebene der Elternmitarbeit in der Schule ist die Klassenelternschaft. Am ersten Elternabend in der fünften Klasse werden für jeweils zwei Jahre Klassen-Elternvertreter (Vorsitzender und  Stellvertreter) und Elternvertreter für die Klassenkonferenz gewählt. Was erwarten die Eltern von Ihnen:

– Sie vertreten die Interessen der Eltern und Schülern Ihrer Klasse.

– Die Schulleitung und die Lehrkräfte sehen in Ihnen einen Ansprechpartner bei allgemeinen Problemen in der Klasse.

– Sie sind eine Schnittstelle zwischen Lehrerschaft und Eltern.

Sie laden die Eltern Ihrer Klassen zu mindestens zwei Elternabenden pro Schuljahr ein und leiten diesen. Die Termine sprechen Sie mit dem Klassenlehrer ab, Sie können auch andere Lehrer einladen. Themen für einen Elternabend sind u.a. Bericht des Klassenlehrers, die Planung von Klassenreisen, Mithilfe bei Klassen- und Schulfesten, aber auch die Gestaltung des Unterrichts. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, den Eltern Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichtes und die Notengebung zu erläutern. Beispiele für mögliche Einladungen und auch Tipps zum Ablauf eines Elternabends können Sie bei den SER-Vorstandsmitgliedern erhalten.

Der Vorsitz der Klassenelternschaft bedeutet nicht, dass Sie jetzt alles in der Klasse und für die Klasse machen müssen. Einige Aufgaben werden Sie sicherlich übernehmen, um mit gutem Beispiel voranzugehen, aber scheuen Sie sich auch nicht davor, andere Eltern direkt anzusprechen, damit diese Sie unterstützen. Einige Eltern werden Sie auch bei Problemen ansprechen, die sie oder ihre Kinder mit einer Lehrkraft oder der Schule allgemein haben. Versuchen Sie in Gesprächen mit anderen Eltern und evtl. auch mit Schülern herauszufinden, ob dieses ein Problem ist, das viele Eltern betrifft oder ein Einzelproblem darstellt. Allgemeine Probleme gehören auf einen Elternabend und müssen dort mit den betreffenden Lehrern besprochen werden. Bei persönlichen Einzelproblemen können Sie die betroffenen Eltern bei Wunsch unterstützen.

Als Elternvertreter sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleiterin/Schulleiter, die Lehrkräfte, die der Schule zugewiesenen Referendarinnen/Referendare und Anwärter/innen, die hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter/innen, Vertreter/innen der sonstigen Mitarbeiter/innen der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler/innen) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

Fachkonferenz

Fachkonferenzen (§ 35 Abs. 1 NSchG) werden an den allgemein bildenden Schulen von der Gesamtkonferenz für einzelne Unterrichtsfächer oder Gruppen von Fächern eingerichtet. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern. Mitglieder der Fachkonferenzen sind die jeweiligen Fachlehrer sowie Eltern- und Schülervertreter.

Klassenkonferenz

Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz (§ 35 Abs. 2 NSchG) einzurichten. Diese entscheidet über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen oder Schüler betreffen, z. B. Koordinierung der Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse.

Außerdem entscheidet die Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen (§ 61 Abs. 5 NSchG), soweit sich nicht die Gesamtkonferenz eine Entscheidung vorbehalten hat.

SER-Satzung Leitfaden Elternarbeit   
www.info-kreiselternrat.de  www.ler-nds.de www.mk-niedersachsen.de

*= Die männliche Form schließt die weibliche Form ausdrücklich mit ein.

(Quellen: Landeselternrat Niedersachsen)